Antragstellende sollten sich rechtzeitig kümmern
Bei der Beantragung von Reisepässen kommt es aktuell zu verzögerten Lieferzeiten. Darauf weist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in einer Mitteilung hin, die auch an die Behörden des Pass- und Ausweiswesens weitergeleitet wurde. Im Pohlheimer Stadtbüro dauert es statt drei bis vier Wochen mittlerweile etwa sechs bis sieben Wochen von der Beantragung bis zur Lieferung.
Im Wortlaut heißt es seitens des BMI über die Gründe der Lieferverzögerung: „Seit den ersten Wochen des Jahres 2024 stiegen die Antragszahlen vor allem für Reisepässe außergewöhnlich deutlich an. Binnen vier Wochen wurden erstmals in der Geschichte der Bundesdruckerei GmbH weit über 600.000 Reisepässe bestellt. Bis in den Mai hinein wurden immer neue Tagesrekorde des täglichen Bestelleingangs aufgestellt. Bis zum März 2024 konnte die Bundesdruckerei GmbH die vereinbarten Lieferzeiten beim Pass trotz der hohen Bestelleingänge mit Maßnahmen wie drei Schichten, Wochenendarbeiten und Personalerhöhung in der Produktion die Spitzenlast temporär abfedern. Seit März übersteigen die Produktionszeiten die vertragliche Lieferzeit. Bei Express-Bestellungen (Zuschlag 32,00 €) liegt der Reisepass weiterhin nach drei Tagen abholbereit in der Behörde. Bereits eingeleitete Beschaffungsmaßnahmen der Bundesdruckerei GmbH für den Zukauf zusätzlicher Maschinen werden zu einer dauerhaften Erhöhung der Produktionskapazität führen, was für das reale Produktionsgeschehen allerdings erst 2025 wirksam werden kann.
Mit Express-Beantragung und vorläufigem Reisepass kann in Notfällen kurzfristig Reisedokument ausgestellt werden
In den Jahren der Reisebeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie, aber auch wegen der begrenzten Verfügbarkeit von Terminen in den Bürgerämtern in diesen Jahren, haben viele Bürgerinnen und Bürger auf eine Neubeantragung nach Ablauf des alten Passes verzichtet. Die extrem hohen Antragszahlen verteilen sich (soweit statistisch auswertbar) auf alle Alters- und Bevölkerungsgruppen. Mit Ausnahme der Express-Beantragungen gibt es keinen rechtlichen Anspruch, innerhalb einer festgelegten Frist einen beantragten Reisepass abholen zu können. Die vertraglich vereinbarten Produktionszeiten der Bundesdruckerei gelten nur bis zu einer konkreten Bestell-Höchstgrenze pro Tag, welche seit Anfang 2024 laufend überschritten wird. Mit Express-Beantragungen sowie vorläufigen Reisepässen kann in Notfällen auch kurzfristig ein Reisedokument ausgestellt werden.
Seit dem 1. Januar 2024 werden aufgrund fehlender internationaler Anerkennung keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Allerdings ist diese Abschaffung für die gegenwärtig sehr hohen Reisepass-Bestellzahlen nur mitursächlich. Für die Altersgruppe bis 12 Jahre wurden bis Mai 2024 schon mehr Reisepässe beantragt als im gesamten Jahr 2023 Kinderreisepässe produziert wurden.
Bürgerinnen und Bürger können für Reisen in die allermeisten Staaten ad-hoc auch einen vorläufigen Reisepass ausgestellt erhalten, um die Reise nicht verschieben zu müssen. Nach Rückkehr wird der vorläufige Pass dann zurückgegeben, sobald der fertig produzierte, reguläre Reisepass abholbereit vorliegt.“