Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Wahl zum 21. Bundestag statt.
In Pohlheim sind rund 13.000 Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden allen Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt. Aus diesen Schreiben geht das für die Wählerinnen und Wähler für die Urnenwahl zuständige Wahllokal hervor. Achtung: Bereits im Vorfeld weisen wir darauf hin, dass sich insbesondere in den Stadtteilen Watzenborn-Steinberg und Grüningen die Wahllokale in anderen Gebäuden befinden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Stimmabgabe mit der Briefwahl zu vollziehen.
Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung
Hier können Sie online Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Wahlbenachrichtigung
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Späteste Zustellung ist der 2. Februar 2025.
Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder per E-Mail an stadtbuero@pohlheim.de . Zur Bearbeitung werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) benötigt.
Einige Wochen vor dem Wahltag
Briefwahlanträge können schon vor Beginn der Briefwahl gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erst nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses ausgestellt und versandt werden können.
23.11.2024 - 3 Monate vor Wahltag
Hauptwohnung muss im Wahlgebiet - also in der BRD - bestehen, um an der Wahl teilnehmen zu können (mind. 3 Monate vor Wahltag).
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland gibt es besondere Regeln: Wählen als Deutscher im Ausland.
12.01.2025 - 6 Wochen vor Wahltag
Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Stadt Pohlheim, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt und mit Hauptwohnsitz in der Stadt Pohlheim gemeldet sind.
13.01. bis 02.02.2025 - 41 bis 21 Tage vor Wahltag
Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Pohlheim durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.
Bis spätestens 02.02.2025 - 21 Tage vor Wahltag
Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.
03.02. bis 07.02.2025 - 20 bis 16 Tage vor Wahltag
Pohlheimer Wahlberechtigte können im Wahlamt (Stadtbüro) das Wählerverzeichnis der Stadt Pohlheim auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.
21.02.2025 - 15:00 Uhr - 2 Tage vor Wahltag
Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden.
(Es gibt Ausnahmen.)
22.02.2025 - 12:00 Uhr - 1 Tag vor Wahltag
In Ausnahmefällen können Wahlscheine noch ersetzt werden, sofern der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass der Wahlschein nie zugegangen oder verloren ist. Am Wahltag ist dies nicht mehr möglich!
23.02.2025 - Wahltag
Stimmabgabe von 8:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich
Bis 15.00 Uhr Wahlscheinanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus (Ludwigstraße 31) eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.
Für Fragen:
E-Mail: wahlen@pohlheim.de
Tel.: Carsten Nowak 06403 606-450 und Isabella Dörr 06403 606-454
Weitere und aktuelle Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
Wer sich bei der Bundestagswahl 2025 als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zur Verfügung stellen möchte, kann sich bei der Stadtverwaltung melden. Über Einzelheiten mit Informationen zu Anmeldung, Aufgaben und Tagesablauf am Wahlsonntag informiert unser Flyer, der an dieser Stelle abrufbar ist.