Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Wahl zum 21. Bundestag statt.
In Pohlheim sind rund 13.378 Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahlbenachrichtigungsschreiben sind allen Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt worden. Aus diesen Schreiben geht das für die Wählerinnen und Wähler für die Urnenwahl zuständige Wahllokal hervor.
Achtung: Wir weisen darauf hin, dass sich insbesondere in den Stadtteilen Watzenborn-Steinberg und Grüningen die Wahllokale in anderen Gebäuden befinden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Stimmabgabe mit der Briefwahl zu vollziehen.
Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung
Hier können Sie online Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Wahlbenachrichtigung
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu beantragen.
Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder per E-Mail an stadtbuero@pohlheim.de
. Zur Bearbeitung werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) benötigt.
Briefwahl im Stadtbüro
Im Stadtbüro können Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden. Wer seine Wahlentscheidung schon getroffen hat, kann den Stimmzettel direkt vor Ort in einer Wahlkabine ankreuzen und die Unterlagen abgeben.
Einige Wochen vor dem Wahltag
Briefwahlanträge können schon vor Beginn der Briefwahl gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erst nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses ausgestellt und versandt werden können.
23.11.2024 - 3 Monate vor Wahltag
Hauptwohnung muss im Wahlgebiet - also in der BRD - bestehen, um an der Wahl teilnehmen zu können (mind. 3 Monate vor Wahltag).
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland gibt es besondere Regeln: Wählen als Deutscher im Ausland.
12.01.2025 - 6 Wochen vor Wahltag
Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Stadt Pohlheim, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt und mit Hauptwohnsitz in der Stadt Pohlheim gemeldet sind.
13.01. bis 02.02.2025 - 41 bis 21 Tage vor Wahltag
Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Pohlheim durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.
Bis spätestens 02.02.2025 - 21 Tage vor Wahltag
Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.
03.02. bis 07.02.2025 - 20 bis 16 Tage vor Wahltag
Pohlheimer Wahlberechtigte können im Wahlamt (Stadtbüro) das Wählerverzeichnis der Stadt Pohlheim auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in dieser Bekanntmachung.
21.02.2025 - 15:00 Uhr - 2 Tage vor Wahltag
Briefwahlanträge können noch bis 15 Uhr im Stadtbüro (verlängerte Öffnungszeit) gestellt werden.
22.02.2025 - 1 Tag vor der Wahl bzw. am Wahltag
Das Stadtbüro ist zusätzlich am Samstag, 22. Februar, von 10 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag, 23. Februar, von 10 bis 15 Uhr besetzt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bis zum Wahltag um 15 Uhr Briefwahl beantragt werden. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens um 18 Uhr in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Amtlichen Bekanntmachung der Stadtverwaltung Pohlheim
23.02.2025 - Wahltag
Die Stimmabgabe ist von 8 bis 18 Uhr möglich. In Watzenborn-Steinberg und in Grüningen stehen für die Urnenwahl die Volkshalle und die Limeshalle diesmal nicht zur Verfügung. Gewählt werden kann in folgenden Wahllokalen:
Watzenborn-Steinberg:
Garbenteich:
Dorf-Güll:
Holzheim:
Grüningen:
Hausen:
Für Fragen:
E-Mail: wahlen@pohlheim.de
Tel.: Carsten Nowak 06403 606-450 und Isabella Dörr 06403 606-454
Weitere und aktuelle Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
Wer sich bei der Bundestagswahl 2025 als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zur Verfügung stellen möchte, kann sich bei der Stadtverwaltung melden. Über Einzelheiten mit Informationen zu Anmeldung, Aufgaben und Tagesablauf am Wahlsonntag informiert unser Flyer, der an dieser Stelle abrufbar ist.