Aufruf zur Stimmabgabe durch Briefwahl
Am 8. Oktober 2023 sind über 13.000 Wähler*innen in Pohlheim zur Landtagswahl in Hessen aufgerufen. Hierzu werden in den kommenden Tagen – bis spätestens 16. September 2023 - die entsprechenden Wahlbenachrichtigungsschreiben versandt worden.
Diese enthalten neben allgemeinen Angaben auch die Adresse des für die Wähler zuständigen Wahllokals, das am Wahlsonntag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur persönlichen Stimmabgabe aufgesucht werden kann.
Um längere Wartezeiten in den Wahllokalen zu vermeiden, bietet die Briefwahl eine mögliche Alternative.
In dem Zeitraum zwischen Montag, 28.08.2023 bis Mittwoch, 04.10.2023 um 23:59 Uhr, (einschließlich Mittwoch vor der Wahl) können die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben, per Fax, E-Mail oder hier beantragt werden: Briefwahlantrag
Persönliche Vorsprachen im Stadtbüro sind für die Beantragung nicht zwingend notwendig. Schriftliche Anträge können gerne bei der Information der Stadtverwaltung bzw. im am Haupteingang des Rathauses befindlichen Briefkasten hinterlegt werden. Nach Eingang werden diese zeitnah bearbeitet und die Wahlunterlagen auf dem Postweg an die Antragsteller versandt.
Carsten Nowak
Gemeindewahlleiter
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Ludwigstraße 31
35415 Pohlheim / Hessen
datenschutz@pohlheim.de
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Nach Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
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Widerruf der Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Falls Sie uns eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie den Widerruf uns gegenüber ausgesprochen haben. Durch den Widerruf Ihrer Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sie können Ihren Widerruf an datenschutz@pohlheim.de per E-Mail oder postalisch unter Nutzung der oben angegebenen Adresse richten.
Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht für Sie als betroffene Person die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu beschweren.
Grundsätzlich können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat wenden, in dem Sie als betroffene Person Ihren üblichen Aufenthaltsort oder Ihren Arbeitsplatz haben oder an die Aufsichtsbehörde unseres Geschäftssitzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.
Die in Hessen zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter folgender Adresse:
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Stand: [Nov./2022]