Gefahr durch Aufblähen und Explosion – Akkus zum E-Bike-Händler bringen
Wegen des Fundes eines Fahrrad-Akkus in einem Wertstoff-Container weist der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft des Landkreises Gießen darauf hin, dass solche Akkus direkt zum E-Bike-Händler zu bringen sind, sobald sie nicht mehr ordentlich laden oder die Ladung nur noch kurz hält.
In einem aktuellen Fall hatte ein Recycling-Unternehmen aus Heuchelheim, das Elektrogeräte aus den Wertstoffhöfen verarbeitet, im gedeckelten Container eines Wertstoffhofs für rein netzbetriebene Klein-Elektrogeräte einen „brenzligen“ Gegenstand entdeckt. Ein Fahrrad-Akku hatte sich gebläht und bereits die Hülle gesprengt. Offensichtlich hatte jemand die bereits aufgeplatzte Fahrrad-Akku Hülle entfernt. Was als nächstes geschehen kann und bundesweit mittlerweile fast täglich irgendwo in Deutschland passiere: Die Folienhüllen platzen und die innenliegenden Teile berühren sich. Dadurch kommt es in einem Sekundenbruchteil zu einer starken Entladung - einer Explosion.
Daher der Hinweis: Fahrrad-Akkus gehören nicht gelagert und aufgehoben. Es handelt sich nicht um Haushaltsbatterien, sondern um "Fahrzeugbatterien". Daher werden sie auch nicht im Schadstoffmobil oder im Abfallwirtschaftszentrum angenommen, sondern nur von Händlern. Auf Wertstoffhöfen haben sie schon gar nichts zu suchen.