Einsturzgefährdet: Gebäudeteile in Dorf-Güll werden abgetragen
Der Fachdienst Bauaufsicht des Landkreises Gießen lässt in der Ortsdurchfahrt von Dorf-Güll im Bereich Hof-Güller Straße/Ecke Borngasse Teile einer einsturzgefährdeten Hofreite abreißen. Damit verbunden sind zeitweise Absperrungen des angrenzenden Straßenraums.
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger habe kürzlich festgestellt, dass der Verfall der denkmalgeschützten Gebäudeteile so weit fortgeschritten sei, dass eine unmittelbare Gefahr von ihnen ausgehe. Aus diesem Grund ordnete die Bauaufsicht nun den Abbruch an. Das betroffene Anwesen befindet sich in privatem Eigentum.
Zuvor seien über viele Jahre wirksame Schritte zum Erhalt der Gebäude nicht umgesetzt worden, sodass die Bauaufsicht am Ende des Rechtswegs den Abbruch nun in einer sogenannten Ersatzvornahme vornehme, teilte die Pressestelle des Landkreises mit. Der Landkreis finanziere dringend notwendige Arbeiten vor und fordere die Kosten vom Eigentümer oder Verursacher zurück. Scheitere dies, könne das Eigentum zugunsten des Landkreises belastet werden.
Gemeinsame Lösung zum Erhalt ist stets das Ziel
Die Bauaufsicht des Landkreises Gießen überprüft turnusmäßig bis zu rund 20 denkmalgeschützte Gebäude und Bauwerke in den Kreiskommunen, die sich in Privatbesitz befinden und deren Verfall droht. Hinzu kommen weitere Gebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen. „Grundsätzlich sind die Eigentümer in der Verantwortung, um Gebäude zu erhalten“, erklärt Christian Zuckermann, zuständiger Dezernent des Landkreises. „Aufgabe der Bauaufsicht ist die Überwachung, um insbesondere Gefährdungen auszuschließen. Unterhaltungsarbeiten per Zwang durchzusetzen, ist nach der Hessischen Bauordnung und dem Hessischen Denkmalschutzgesetz zwar grundsätzlich möglich, in der Umsetzung aber sehr komplex. Eine Ersatzvornahme ist stets die allerletzte Konsequenz.“
Warum Eigentümer in den betreffenden Fällen nicht für den Erhalt von Gebäuden sorgen oder sorgen können, hat nach Erfahrung der Bauaufsicht sehr unterschiedliche Gründe. Neben der finanziellen Situation Betroffener spielen häufig persönliche Lebensumstände, Alter oder Krankheit eine Rolle. „In vielen Fällen lassen sich durch frühzeitige Kommunikation Lösungswege finden“, erklärt Kai-Uwe Deissmann, Leiter des Fachdienstes Bauaufsicht. Bauaufsicht und Untere Denkmalschutzbehörde können in komplizierten Fällen rund um drohenden Verfall historischer Bausubstanz beraten und unterstützen.
Dazu gehören auch Information und Vermittlung möglicher Förderungen für Bauvorhaben durch die öffentliche Hand. So gibt es etwa das Förderprogramm „Revitalisierung historischer Ortskerne“ des Landkreises Gießen sowie Zuschüsse für Gutachten und Instandhaltungsarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden durch Landkreis oder Land. Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es unter www.lkgi.de/foerdermoeglichkeiten.