Wer darf einen Antrag stellen:
-    gemeinnützige Vereine
-    hessische Dachverbände
-    gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts

Förderumfang:
-    Projekte werden mindestens mit 5.000 Euro und maximal mit 15.000 Euro gefördert
-    Die Zuwendung beträgt 90% der förderfähigen Summe, max. Eigenanteil 10 %

Fördergegenstand:
-    Anschaffung geeigneter Hard- oder Software
-    Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen durch externe Dienstleister:
o    Einführung in den Umgang mit Soft- und Hardware
o    bei der Projektdurchführung (unter anderem Erhebung der Anforderung, Auswahl der Hard-/ Software und der Schulungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Einführung)


Weitere Infos auf der Website.