Wer darf einen Antrag stellen:
- gemeinnützige Vereine
- hessische Dachverbände
- gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts
Förderumfang:
- Projekte werden mindestens mit 5.000 Euro und maximal mit 15.000 Euro gefördert
- Die Zuwendung beträgt 90% der förderfähigen Summe, max. Eigenanteil 10 %
Fördergegenstand:
- Anschaffung geeigneter Hard- oder Software
- Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen durch externe Dienstleister:
o Einführung in den Umgang mit Soft- und Hardware
o bei der Projektdurchführung (unter anderem Erhebung der Anforderung, Auswahl der Hard-/ Software und der Schulungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Einführung)
Weitere Infos auf der Website.