Landkreis Gießen unterstützt Sanierung historischer Gebäude

Wer ein historisches oder erhaltenswertes Gebäude im Landkreis Gießen sanieren und damit neuen Wohnraum schaffen möchte, kann vom Förderprogramm zur Revitalisierung von Ortskernen des Landkreises profitieren. Ziel der Förderung ist es, Leerstand im Ortskern zu vermeiden. „Der Landkreis setzt sich mit der Richtlinie dafür ein, Wohnraum nachhaltig zu schaffen, ohne dafür neu zu bauen und weitere Flächen zu versiegeln. Zudem wertet die Sanierung baufälliger Häuser das Erscheinungsbild der Orte auf“, erklärte Christian Zuckermann, Dezernent für Denkmalschutz des Landkreises Gießen.

Beispiele von zwei geförderten Objekten in Hungen und Fernwald

Wer die Weedstraße in Hungen-Utphe entlangfährt, dem fällt das spätbarocke Gebäude mit dem Glockenturm direkt auf, denn es steht zentral im Ortskern. Das ehemalige Schulhaus entstand nach einem Großbrand im Jahr 1780 als ursprünglich verputztes Gebäude und wurde später auch als Rathaus genutzt. Das Haus stand in den vergangenen Jahren überwiegend leer und befand sich in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand. Nun sind darin sechs abgeschlossene Wohneinheiten entstanden, zwei davon barrierefrei. Außerdem haben die Bauherren die Fassade gedämmt und das Dach hat passend zu den Ziegeln rote Photovoltaik-Module erhalten. Bei dem denkmalgeschützten Einzelobjekt war der Schutz der Bausubstanz besonders wichtig. Der Landkreis Gießen unterstützt die Sanierungsarbeiten mit der Förderhöchstsumme von 75.000 Euro.

Zweites Beispiel: Das Eigentümerehepaar hat das Fachwerkwohnhaus in Fernwald-Albach aus dem 17. Jahrhundert mit viel Eigenleistung saniert. Dabei haben sie beispielsweise selbstständig das Haus entkernt, den Trockenbau und Teile der Maurerarbeiten übernommen, Fliesen und Dielen gelegt sowie die Innenwände verputzt. Das Gebäude wurde fachgerecht mit ökologischen Baustoffen saniert, die Strom– und Wasserleitungen auf den neuesten Stand gebracht und denkmalgerechte Fenster eingebaut. Die Eigentümer erhalten eine Förderung in Höhe von 35.000 Euro.

Förderprogramm "Revitalisierung der Ortskerne im Landkreis Gießen"

Von dem Förderprogramm „Revitalisierung der Ortskerne im Landkreis Gießen“ können alle profitieren, die ein lange leerstehendes oder stark renovierungsbedürftiges, denkmalgeschütztes oder aus städtebaulichen Gründen erhaltenswertes Gebäude sanieren möchten. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen mindestens 25.000 Euro betragen, um eine Unterstützung von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zu erhalten. Die Obergrenze liegt bei 75.000 Euro.

Ansprechpartner für die Revitalisierung der Ortskerne ist die Wohnbauförderungsstelle der Bauaufsicht des Landkreises Gießen. Wer einen Förderantrag stellen möchte, kann dies auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkgi.de/foerdermoeglichkeiten tun.