Für Fragen zur Berechnung ist allein das Finanzamt zuständig
In diesen Tagen erhalten die Pohlheimer Bürgerinnen und Bürger den Bescheid über die Neuberechnung der Grundsteuer. Im Auftrag der Stadt Pohlheim werden die Bescheide ab 10. Januar auf der Grundlage der gemachten Angaben zur Grundsteuerreform per Post verschickt.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2024 den Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) vom 1. Januar 2025 an von 325 auf 300 Prozent gesenkt. Für die Grundsteuer B (Grundstücke) ergibt sich eine Senkung von 300 auf 282 Prozent. Ermittelt wird die Grundsteuer durch Multiplikation der Faktoren Steuermesszahl und Hebesatz.
Für Fragen zur Berechnung ist allein die Servicestelle des Finanzamtes Gießen unter der Nummer 0641 4800-100 zuständig. Die Stadtverwaltung Pohlheim kann dazu keine Auskünfte erteilen, da ihr die entsprechenden Daten nicht vorliegen.
Bei Eigentümerwechsel, Adressänderungen und weiteren Fragen können sich Pohlheimer Bürgerinnen und Bürger an die Stadtverwaltung wenden. Sachbearbeiter Stefan Huster ist telefonisch erreichbar unter der Durchwahl 06403 606-231. Aufgrund eines möglicherweise hohen Anrufaufkommens kann es etwas dauern, alle Anrufe entgegenzunehmen. Alternativ kann schriftlich Kontakt aufgenommen werden per E-Mail an stefan.huster@pohlheim.de.
Ein Formular bei Eigentümerwechsel ist hier eingestellt. Das Formular ausfüllen, ausdrucken, mit Unterschrift von Verkäufer und Käufer versehen und per Post oder E-Mail an Stefan Huster schicken.
Erste Abbuchung am 17. Februar
Für Fragen zur Abbuchung, der Abgabe eines neuen SEPA-Mandats oder zur Änderung der Bankverbindung steht die Gemeinschaftskasse MitteSüd zur Verfügung unter den Durchwahlen 06403 606-242 (Frau Cendrowski) und -244 (Frau Hardt) oder unter der allgemeinen E-Mail-Adresse gemeinschaftskasse@pohlheim.de.
Am Lastschriftverfahren ändert sich nichts. Der neue Grundsteuerbetrag wird erstmals automatisch am 17. Februar 2025 abgebucht. Nur im Falle einer neuen oder erstmaligen Bankverbindung ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat schriftlich zu erteilen. Dies kann formlos geschehen.
Alternativ findet sich ein entsprechendes Formular mit den anzugebenden Daten auf der Homepage der Stadt Pohlheim unter www.pohlheim.de. In der Kopfleiste neben dem Pohlheim-Logo auf den „Download“-Button klicken. Unter der Rubrik Finanzwesen den Unterpunkt „Lastschriftmandat“ anklicken und die blau unterlegten Felder ausfüllen. Das Formular ausdrucken, unterschreiben und per Post oder E-Mail an die Gemeinschaftskasse schicken.