Kirchenaustritt, Führungszeugnis & Co.: Anträge direkt im Stadtbüro stellen
Eine Überraschung erlebte kürzlich eine Frau, die das Stadtbüro in Pohlheim aufsuchte, um ihren Kirchenaustritt zu klären. Sie hatte zuvor per Internet einen Online-Antrag bei einem privaten Dienstleister gestellt und 35 Euro bezahlt.
Wie sich im Nachhinein herausstellte, erwarb sie dafür aber lediglich eine „Beratungsdienstleistung zum Kirchenaustritt“. Den eigentlichen Austritt aus der Kirche kann sie nur bei einer Behörde wie dem Stadtbüro vollziehen.
Des Öfteren sprechen Personen in der Stadtverwaltung vor, die auf diese oder eine ähnliche Masche hereingefallen sind. Windige Anbieter werben mit Hilfe, schnell und bequem von zu Hause aus Formulare ausfüllen zu können – etwa den Antrag für einen Kirchenaustritt, für ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Gewerbeanmeldung.
Mitunter wird versprochen, im Falle einer Online-Beantragung keine Wartezeit auf dem Amt zu haben. Gegen Gebühr wird dann zum Beispiel ein Online-Wegweiser zur Verfügung gestellt, der sämtliche Informationen zur Antragstellung enthalte.
Der Haken: Dass es sich nur um eine Beratung handelt, ist nicht gleich ersichtlich. Am Ende zahlen Kunden unnötigerweise doppelt – für die Dienstleistung des Anbieters im Internet und später auf dem Amt, wo die reguläre Gebühr entrichtet werden muss.
„Es ist wichtig, bei solch sensiblen Angelegenheiten genau zu wissen, wo man den Antrag stellen muss“, erklärt eine Mitarbeiterin des Pohlheimer Stadtbüros. „Wir raten Bürgerinnen und Bürgern, bei Online-Anträgen für wichtige Dokumente oder Austritte genau zu prüfen, welche Stelle zuständig ist, um Verzögerungen oder Missverständnisse zu vermeiden.“
Bei Unsicherheiten bezüglich der Antragstellung kann unter 06403 606-470 oder per E-Mail unter stadtbuero@pohlheim.de Kontakt zum Stadtbüro aufgenommen werden, um den Ablauf reibungslos zu gestalten.