Sie können sich die Abfuhrtermine auch über die Abfall-App des Landkreises anzeigen lassen.
Mit der Abfall-App vom Landkreises Gießen haben Sie alle relevanten Abfuhrtermine im Blick, können Sperrmüll anmelden und den Verschenkmarkt nutzen. Außerdem können Sie Fragen zur Abfallentsorgung klären.
Zum Download der App scannen Sie entweder den QR-Code oder suchen im App Store nach Landkreis Gießen Abfall-App.
Weitere Services vom Landkreises Gießen wie den Infomail-Service, um über die anstehenden Abfuhrtermine eine Benachrichtigung via E-Mail zu erhalten oder das Erzeugen einer iCalendar-Datei, um diese in ihren Terminkalender zu importieren finden Sie hier.
Die Stadt Pohlheim bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern die kostenlose Entsorgung verschiedener Wertstoffen über den Wertstoffhof in Pohlheim-Garbenteich, Grüninger Weg 46 zu folgenden Uhrzeiten an: samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr und mittwochs von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Das Infotelefon der Stadtverwaltung Pohlheim lautet 06403 606-455.
Der Wertstoffhof darf von Einwohnern des Landkreises Gießen genutzt werden.
Bitte trennen Sie sorgfältig die Materialien, die Sie anliefern möchten. Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.
Der Wertstoffhof darf von Einwohnern und Einwohnerinnen des Landkreises Gießen genutzt werden, denn die Kosten für den Wertstoffhof sind in der Gebühr der Abfallentsorgung vor dem Haus mit eingerechnet.
Sie können pro Öffnungstag eine Kofferraumladung Wertstoffe abgeben. Bei Astwerk können Sie den Inhalt eines kleinen Anhängers abgeben.
Die zulässige Menge entspricht einem halben Kubikmeter, also etwa dem Volumen von zwei blauen Altpapiertonen oder vier handelsüblichen blauen Säcken.
Den Anweisungen des Wertstoffhof-Personals ist Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf die Einordnung von Wertstoffen und deren Mengenbegrenzung bis hin zur Abweisung. Saisonal bedingt kann es vorkommen, dass einzelne Container bereits überfüllt sind und Anlieferungen abgewiesen werden müssen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis und fahren weiter zum Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) des Landkreises in der Lahnstraße 220 in Gießen.
Das AWZ nimmt fast alle Abfallarten und auch größere Mengen an, teils kostenpflichtig. Haushaltsübliche Elektrogeräte sowie Metalle oder Papier/Pappe sind stets kostenfrei.
Öffnungszeiten des AWZ:
Montag bis Freitag 8:00–12:15 Uhr und 13:00–17:00 Uhr
Samstag 9:00–14:00 Uhr
Das Schadstoffmobil für giftige oder umweltgefährdende Abfälle steht im AWZ jeden Samstag von 9:00–12:00 Uhr.
Viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Möbelholz, Polstermöbel, große Haushalts-Elektrogeräte, können Sie ohne Zusatzkosten über die Sperrmüllabfuhr abholen lassen!
Anmeldung zum Sperrmüll unter 0641 26 55 98 88 oder www.lkgi.desowie über die Landkreis Gießen Abfall App.
Das Holz kann stofflich verwertet werden, zum Beispiel für die Herstellung von Spanplatten.
Bei Holz aus dem Außenbereich müssen wir davon ausgehen, dass dieses Material imprägniert ist. Bei Zäunen, Gartenmöbeln, auch Spielplatzgeräten und Konstruktionsholz ist das ehemalige Behandlungsmittel oft nicht mehr zu erkennen. Beim Kauf war es oft ursprünglich grün oder braun, weil mit Kupfer- oder Chromsalz imprägniert. In wenigen Jahren verschwindet die Farbe, die chemischen Inhalte sind jedoch noch vorhanden.
Dieses Holz geht in Biomasse-Kraftwerke, die Verbrennungsenergie wird genutzt.
Bauschutt darf nur sortenrein angeliefert werden ohne Kabel, Metall, Holz oder Erde oder Ähnliches.
Dieser Bauschutt kann zum Wertstoffhof gebracht werden:
Der Bauschutt wird direkt zu ortsnahen Bauschutt-Verarbeitern gefahren und dient zum Beispiel als standfester Untergrund für den Straßenbau.
NICHT auf den Wertstoffhof gehören Erde, Lehm, Porenbeton und Rigips. Sie ziehen Feuchtigkeit an und sind damit nicht formstabil und nicht formfest.
Im AWZ Abfallwirtschaftszentrum Gießen Lahnstraße 220 werden Leichtbausteine, Gasbeton, Porenbeton, Porenbetonsteine und Gipsplatten kostenpflichtig angenommen und haben einen anderen, etwas teureren Verwertungsweg.
Zu den Wertstoffhöfen darf auf gar keinen Fall Asbestzement gebracht werden. Auf den Wertstoffhöfen können Dach-Wellplatten auch nicht in "asbesthaltig" oder "asbestfrei" eingestuft werden. Darum werden gar keine Wellplatten angenommen. Hier hilft die Abfallberatung weiter.
Astwerk kann mit einem kleinen Hänger angeliefert werden in einer Menge bis zu 0,5 m³ abgegeben werden. Dies ist vergleichbar mit dem Volumen von zwei normalen Altpapiertonnen.
Zum Astwerk zählen Zweige von Bäumen und Heckenschnitt, selbstverständlich mit den anhängenden Blättern.
Dies darf NICHT zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Grasschnitt ist von der Annahme auf dem Wertstoffhof ausgeschlossen. Der Grund dafür ist die mögliche Entstehung von Sickersäften und Gerüchen, denn das Material kann in den Containern auf dem Wertstoffhof nicht vermengt werden. Dies geschieht erst in der nachfolgenden Kompostierung.
Als beste Möglichkeit für Gras und Laub empfiehlt der Landkreis, es im eigenen Garten gut gemischt mit strukturreichem Material (kleinteilige Äste) zu einem Komposthaufen aufzuschichten und so gleichzeitig guten Kompost für den Garten zu gewinnen.
Alternativ dazu kann es in die Biotonne eingefüllt werden. Sowohl Astwerk als auch Gras und Laub können (in größeren Mengen gegen Gebühr) abgegeben werden:
- in der Kompostierungsanlage Rabenau-Geilshausen, Zum Noll 50
- im Abfallwirtschaftszentrum in Gießen, Lahnstraße 220
Fast alle Arten von Metall können in den Metallcontainer, sie werden für die Herstellung neuer Metallprodukte weitergegeben.
Dies darf NICHT zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Kartons füllen Sie flachgelegt in die Container, außerdem Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Sie dienen als Recycling-Material für die Karton- und Recyclingpapier-Herstellung.
Und wussten Sie schon, dass die Gebühr für eine zusätzliche blaue Tonne für Papier bei Ihnen zuhause nur 12 Euro im Jahr zuzüglich einer einmaligen Aufstellgebühr von 30 € beträgt?
Die Bestellung erfolgt schriftlich an den
Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft
Ursulum 18 b
35396 Gießen.
Diese Kunststoff-Gegenstände können zum Beispiel zum Wertstoffhof
Diese Dinge tragen am Boden die Bezeichnung „PP“ und „PE“ und sind gut verwertbar. Verwerter geben das nach Reinigung gemahlene Granulat weiter in die Produktion neuer Kunststoffprodukte wie Putzeimer oder Autoteile.
Dies darf NICHT zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Alle Arten von Weichplastik sind nicht auf den kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben, denn sie sind in ihrer vielfältigen Zusammensetzung nicht verwertbar, also keine Gartenschläuche, keine Folien, keine Aufblas-Artikel, diese gehören in die graue Restmülltonne.
Kunststoff-Verpackungen gehören zuhause in die gelbe Tonne.
Ebenfalls nicht zum Wertstoffhof gehören die Kunststoffe „vom Bau“ , also keine Spülkästen, keine Fußbodenleisten, keine Bodenbeläge, keine Rolläden, keine Regenrinnen, denn diese sind aus anderen Materialien hergestellt, vor allem PVC, und gehören damit entweder in die graue Restmülltonne oder zum Abfallwirtschaftszentrum oder können als Einzelstücke, falls sperrig, zur Sperrmüllabholung angemeldet werden.
Auf keinen Fall dürfenBenzinkanister oder Öltanks in den Container, denn obwohl sie leer sein mögen, hat sich das vorher enthaltene Öl in den Kunststoff hineingearbeitet. Bitte fragen Sie bei der Wertstoffberatung des Landkreises nach Abgabemöglichkeiten unter Telefon 0641 9390-1995 oder ekw@lkgi.de .
In die Gitterboxen auf dem Wertstoffhof gehören folgende Kunststoff-Rohre:
Lange Rohre sollten auf 1 Meter Länge geschnitten sein.
Die Rohre dienen als Vormaterial für neue Kunststoffprodukte.
Dies darf NICHT zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Nicht verwertbar sind Rohre aus Verbund-Werkstoffen, also keine vernetzten Rohre, geschäumten Rohre, Glasfaser-verstärkten Rohre, Rohre von der Fußbodenheizung, auch keine Bewässerungs- oder Gartenschläuche.
Diese gehören je nach Größe in die graue Restmülltonne oder zur Direkt-Anlieferung ins Abfallwirtschaftszentrum (AWZ), Lahnstraße 220 in Gießen.
Elektro-Kleingeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 30 cm werden am Wertstoffhof angenommen. Der Landkreis übergibt die eingesammelten Elektrogeräte dem Rücknahmesystem der Hersteller. Die einzelnen Bestandteile werden für die Herstellung von neuen Elektrogeräten gebraucht.
Elektro-Kleingeräte, die ausschließlich mit Netzstrom, also über ein Kabel mit Strom versorgt werden, gehören In den Absetzcontainer. Hierbei handelt es sich um Geräte, in denen keine Batterie oder kein Akku enthalten ist und die keinen Bildschirm besitzen. Dazu gehören zum Beispiel:
Elektro-Kleingeräte, die eine Batterie oder einen Akku enthalten, werden am Wertstoffhof in einer Extra-Box angenommen. Dazu gehören zum Beispiel:
Wussten Sie schon? Aufgrund des Elektro-Gesetzes müssen Händler, deren Geschäftsfläche für Elektrogeräte mindestens 400 qm beträgt, auch kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm zurücknehmen, völlig unabhängig von einem gleichzeitigen Neukauf.
Lose Batterien und Akkus sollten nicht über lange Zeit zuhause aufbewahrt werden, denn sie altern: Batterien „laufen aus“, wenn sie feucht werden, und Akkus können altern, indem sie sich aufblähen und sogar eine gewisse Explosionsgefahr darstellen. Diese Alterung geschieht auch dann, wenn sie tief entladen sind.
Lose Batterien und Akkus werden nicht am Wertstoffhof angenommen. Der Handel ist verpflichtet, deutlich sichtbar im Kassenbereich eine Rücknahme von kleinen Batterien und Akkus anzubieten. Die Abgabe ist außerdem auch am Schadstoffmobil möglich und im Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises in der Lahnstraße 220 in Gießen.
Lithium-Akkus von E-Bike, Pedelec und E-Scooter gehören zum Fahrzeughändler zurück.
Flaschenkorken aus Naturkork
Diese werden weitergegeben zur Herstellung von Korkschrot für die Weiterverarbeitung als Korkplatten. Flaschenkorken aus Kunststoff dagegen gehören in die gelbe Tonne.
Energiesparbirnen und LEDs
Energiesparlampen enthalten einen geringen Anteil an Quecksilber und gehören darum nicht in die Restmülltonne.
Die Inhaltsstoffe von LEDs sind gut verwertbar und werden daher am Wertstoffhof angenommen. Beide Lampenarten werden dem Rücknahmesystem der Hersteller übergeben und dienen als Material für die Herstellung neuer Produkte. Sonstige Glühbirnen dürfen einfach in die Restmülltonne gegeben werden.
CDs ohne Hülle
Auf dem kommunalen Wertstoffhof steht eine rote Tonne zur Annahme. Die CDs werden vom Verwerter gereinigt, gemahlen und dienen als Material für neue Kunststoffprodukte.
Toner- und Tintenkartuschen
Auf dem Wertstoffhof steht eine weitere rote Tonne. Die Toner- und Tintenkartuschen werden sortiert, teils gereinigt und direkt wiederverwendet. Ein Anteil wird geschreddert und wird verwertet. Unbrauchbare Anteile werden verbrannt und die Energie genutzt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Gießen
0641 9390-1996