Sie können sich die Abfuhrtermine auch über die Abfall-App des Landkreises anzeigen lassen.
Mit der Abfall-App vom Landkreises Gießen haben Sie alle relevanten Abfuhrtermine im Blick, können Sperrmüll anmelden und den Verschenkmarkt nutzen. Außerdem können Sie Fragen zur Abfallentsorgung klären.
Zum Download der App scannen Sie entweder den QR-Code oder suchen im App Store nach Landkreis Gießen Abfall-App.
Weitere Services vom Landkreises Gießen wie den Infomail-Service, um über die anstehenden Abfuhrtermine eine Benachrichtigung via E-Mail zu erhalten oder das Erzeugen einer iCalendar-Datei, um diese in ihren Terminkalender zu importieren finden Sie hier.
Die Stadt Pohlheim bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern die kostenlose Annahme von Wertstoffen über den Wertstoffhof in Pohlheim-Garbenteich, Grüninger Weg 46 zu folgenden Uhrzeiten an: Samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr und mittwochs von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Das Infotelefon der Stadtverwaltung Pohlheim lautet 06403 606-455.
Der Wertstoffhof darf von Einwohnern des Landkreises Gießen genutzt werden.
Bitte trennen Sie sorgfältig die Materialien, die Sie anliefern möchten. Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.
Den Anweisungen des Wertstoffhof-Personals ist Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf die Einordnung von Wertstoffen und deren Mengenbegrenzung bis hin zur Abweisung.
Saisonal bedingt kann es vorkommen, dass einzelne Container bereits überfüllt sind und Anlieferungen abgewiesen werden müssen. Bitte haben Sie dafür Verständnis und fahren zum
Abfallwirtschaftszentrum AWZ des Landkreises in der Lahnstraße 220 in Gießen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8:00–12:15 Uhr und 13:00–17:00 Uhr
Samstag 9:00–14:00 Uhr
Samstags mit Schadstoffmobil von 9:00–12:00 Uhr
Im Abfallwirtschaftszentrum können fast ausnahmslos Gegenstände, die wegen ihrer Art oder Menge nicht am kommunalen Wertstoffhof angenommen werden, teils kostenfrei, teils kostenpflichtig abgegeben werden.
Generell darf kein mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz im Wertstoffhof angenommen werden.
Dies betrifft zum Beispiel Holz aus dem Außenbereich wie Zäune, Außentüren, Holzfachwerk, Bahn-schwellen, imprägnierte Bauhölzer, Fensterläden, Fensterrahmen, imprägnierte Gartenmöbel.
Bei der Sammlung des Altholzes an den kommunalen Wertstoffhöfen geht es auf Basis der Vorgaben der Altholzverordnung nach den Fragen: Wo kommt das Altholz her, wozu wurde es genutzt? Grundsätzlich gilt, dass man bei Holz aus dem Außenbereich davon ausgehen muss, dass dieses Material imprägniert ist. Die weiß lackierten alten Fensterrahmen wurden mit bleihaltigem „Bleiweiß“ gestrichen und dürfen deshalb nicht in die Holzcontainer. Bei Zäunen, Jägerzäunen, Gartenmöbeln, Spielplatzgeräten, Hölzer aus dem Garten- und Landschaftsbau ist das ehemalige Behandlungsmittel oft nicht mehr zu erkennen (beim Kauf ursprünglich grün oder braun, weil mit Kupfer- oder Chromsalz imprägniert), ist die Farbe in wenigen Jahren verschwunden, die chemischen Inhalte jedoch noch vorhanden. Deshalb müssen diese Hölzer über das Abfallwirtschaftszentrum AWZ entsorgt werden.
Der blaue lackierte Stuhl (siehe Foto) darf beispielsweise in den Holzcontainer, die Zaunelemente gehören nicht in die Holzcontainer, sondern ins Abfallwirtschaftszentrum AWZ Lahnstraße 220 in Gießen.
Bauschutt darf nur sortenrein ohne Kabel, Metall, Holz oder Erdanhaftungen angeliefert werden.
Dieser Bauschutt kann zum Wertstoffhof gebracht werden:
aber keine Erde, kein Lehm, kein Porenbeton, kein Rigips.
Der an den kommunalen Wertstoffhöfen im Landkreis Gießen angenommene Bauschutt wird direkt zu Bauschuttrecyclern im Landkreis gefahren. Dies ist kostengünstig und Bauschutt in kleinen Mengen kann so kostenlos bei den Wertstoffhöfen angenommen werden. Porenbeton (Gasbeton) ist für diese Bauschuttverwerter nicht verwertbar.
Im AWZ Abfallwirtschaftszentrum Gießen Lahnstraße 220 werden Leichtbausteine, Gasbeton, Porenbeton, Porenbetonsteine kostenpflichtig angenommen und gehen in eine andere, etwas teurere, Verwertung.
Bitte trennen Sie sorgfältig die Materialien, die sie anliefern möchten. Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.
Astwerk (kein Gras, kein loses Laub) kann in einer Menge bis zu 0,5 m³ abgegeben werden. Dies ist ungefähr vergleichbar mit dem Volumen von zwei normalen Altpapiertonnen.
Zum Astwerk zählen Zweige von Bäumen und Heckenschnitt, selbstverständlich mit den anhängenden Blättern. Gras und loses Laub jedoch sind von der Annahme auf dem Wertstoffhof ausgeschlossen. Der Grund dafür ist die mögliche Entstehung von Sickersäften und Gerüchen, denn das Material kann in den Containern für die weitere Kompostierung nicht sofort direkt gut vermischt werden. Daher wird im Sammelcontainer ausschließlich Astwerk angenommen.
Als beste Möglichkeit für Gras und Laub empfiehlt der Landkreis, es im eigenen Garten gut gemischt mit strukturreichem Material (kleinteilige Äste), zu einem Komposthaufen aufzuschichten und so gleichzeitig guten Kompost für den Garten zu gewinnen.
Alternativ dazu kann es in die Biotonne eingefüllt werden. Sowohl Astwerk als auch Gras und Laub können, in größeren Mengen gegen Gebühr, beim Abfallwirtschaftszentrum in Gießen, Lahnstraße 220, abgegeben werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Gießen
0641 9390-1996