Das Wasser aus Pools und Schwimmbecken ist damit als Schmutzwasser einzustufen, das über die gemeindliche Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation zu entsorgen ist. Die Versickerung des Poolwassers im eigenen Garten ist verboten. Mit einer Versickerung im Garten würde das Schmutzwasser in das Erdreich versickern und könnte danach auch ins Grundwasser gelangen.

Die Abwassergebühren werden über die Befüllung mit Trinkwasser entrichtet. Ein Befüllen über einen separaten Gartenwasserzähler ist nicht zulässig.

Kinderplanschbecken, welche nur für kurze Zeit eingesetzt und keine Chemikalien ausgesetzt werden, sind davon ausgenommen.