Ab Mitte des 19. Jahrhunderts bestimmte Backordnung den Ablauf
Teige vorbereiten, kneten, ausrollen, formen und ab in den Backofen: heutzutage eigentlich keine große Herausforderung mehr - wenn man bedenkt, wie es im 19. Jahrhundert zumeist noch vonstattenging. Backwillige bereiteten Teige daheim zu und begaben sich dann zu einem Gemeindebackhaus. Doch ein „Fröhliches drauf los backen“ war natürlich nicht möglich. Die Nutzung eines solchen Backhauses war verbunden mit der Einhaltung einer Backordnung.
Die Backordnung, welche 1858 vom Großherzoglichen Kreisamt Gießen herausgegeben wurde, sah unter anderem vor, dass sich die Bürgerinnen und Bürger bei einem Aufseher voranmelden mussten, der von der Hessischen Bürgermeisterei bestellt wurde. Fanden sich zu viele Personen ein, so entschied das Los. Verpflichtet waren die jeweiligen Backenden auch dazu, den Ofen anzuheizen. Waren die Angemeldeten verhindert, so musste ein triftiger Grund vorliegen, ansonsten wurden Strafen fällig - ebenso bei Verunreinigungen und Beschädigungen.
Viele Vorschriften und Zeitdruck also, aber etwas Gutes hatten die Gemeindebackhäuser auf jeden Fall: Sie dienten als Treffpunkt und trugen somit positiv zur Dorfgemeinschaft bei.