Überwachungszone streift auch Pohlheimer Gebiet
Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest hat das Veterinäramt des Landkreises Gießen bestimmte Auflagen für Vogelhaltungen in Teilen des Landkreises Gießen erlassen. Dies regelt eine Allgemeinverfügung, die am 21. Januar in Kraft getreten ist.
Anlass ist der Ausbruch der Tierseuche in einem Geflügelbetrieb in Hungen-Utphe. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit hatte den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5 N1 bestätigt. Das Veterinäramt hat zwei Zonen zum Schutz vor einer Ausbreitung eingerichtet. Alle Vogelhaltungen in diesen Zonen müssen bestimmte Auflagen einhalten.
Innerhalb der Zonen Pflicht zur Aufstallung
Eine sogenannte Schutzzone umfasst ein Gebiet mit drei Kilometern Radius um den Ausbruchsort. Eine sogenannte Überwachungszone erstreckt sich noch weiter: Sie betrifft alle Vogelhaltungen innerhalb von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsort. In diese Überwachungszone fallen Teile der Städte Hungen, Laubach, Lich und Pohlheim sowie Teile des benachbarten Wetteraukreises.
Innerhalb dieser Zonen gilt die Pflicht zur Aufstallung. Das heißt: Vögel müssen dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, die Einträge und ein Eindringen von Wildvögeln von oben und der Seite verhindert. Verantwortliche von Haltungen haben dem Veterinäramt umgehend die Zahl der gehaltenen Tiere, Nutzungsart und Standort mitzuteilen.
Es ist täglich zu überprüfen, ob Vögel erkrankt oder gestorben sind. Sterben ungewöhnlich viele Tiere, muss dies sofort dem Veterinäramt mitgeteilt werden. Es dürfen ohne Ausnahmegenehmigung keine Vögel oder deren Produkte aus den Zonen heraus- oder hineingebracht werden. Vogelschauen sind untersagt.
Die beschriebenen Regelungen gelten für alle Haltungen unabhängig von der Größe – egal, ob Hobby-Haltung oder gewerbliche Haltung. Innerhalb der Drei-Kilometer-Schutzzone wird das Veterinäramt alle Geflügelhaltungen untersuchen. Darüber hinaus werden bestimmte Betriebe auch in der Überwachungszone untersucht.
Die Allgemeinverfügung mit allen geltenden Regelungen sowie weitere Informationen sind unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest zu finden. Die Karten der eingerichteten Zonen sind online zu finden unter https://t1p.de/vnqzr
Hintergrundinfos zur Geflügelpest
Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, können sich mit dem Erreger der Geflügelpest infizieren. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage vollständige Bestände erkranken und sterben. Das Geflügelpestvirus wird nur sehr selten auf Menschen übertragen. Durch das aktuelle Ausbruchsgeschehen besteht keine Gefahr für Menschen in der Umgebung.
Geflügelpest kann jedoch großes Tierleid und wirtschaftliche Schäden verursachen. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an.
Allgemeinde Informationen zur Geflügelpest bietet das hessische Landwirtschaftsministerium unter www.landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen.