Veterinäramt weist auf rechtliche Bestimmungen hin

Rund 780 Imkerinnen und Imker im Landkreis Gießen sind beim Veterinäramt registriert. Das Frühjahr ist die Zeit, in der einige von ihnen Bienenvölker kaufen, verkaufen oder an andere Standorte bringen möchten.

Das Veterinäramt weist daraufhin, dass auch für Bienen tierseuchenrechtliche Bestimmungen gelten: Werden Bienen in den Landkreis Gießen hinein- oder herausgebracht – etwa beim Kauf, Verkauf oder vorübergehend auf andere Standorte – ist zwingend ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Das Veterinäramt empfiehlt die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses vorsorglich aber auch, wenn Bienen innerhalb des Landkreises den Besitzer wechseln.

Das Gesundheitszeugnis dient als Nachweis, dass die Bienen nicht mit Amerikanischer Faulbrut (AFB) infiziert sind. AFB ist eine meldepflichtige Tierseuche, die für Bienen ansteckend ist und zum Tod von Bienenvölkern führen kann.

Wer Bienen abgeben oder Bienenvölker über die Kreisgrenze bringen möchte, sollte sich rechtzeitig vor dem geplanten Termin beim Veterinäramt melden. Amtlich bestellte Bienensachverständige (BSV) begutachten dann vor Ort die Bienenvölker und nehmen sogenannte Futterkranzproben aus Waben, die im Labor auf den AFB-Erreger untersucht werden. „Dies dient nicht nur der eigenen Sicherheit der Imkerinnen und Imker, sondern auch der Sicherheit aller umliegenden Bienenhaltungen am Herkunfts- und Zielort“, sagt der zuständige Dezernent für Veterinärwesen, Christian Zuckermann. „Nur so können frühzeitig Tierseuchen erkannt werden.“

Je nach Ausstellungsdatum sind Gesundheitszeugnisse bis zu neun Monate gültig. Zeugnisse, die vor September vergangenen Jahres ausgestellt wurden, sind jetzt nicht mehr gültig.

Bienenkauf mit Gesundheitszeugnis und aus bekannter Herkunft

Das Veterinäramt empfiehlt: Bienenvölker und Bienenköniginnen sollten nur aus bekannter Herkunft und mit Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnisses gekauft werden. Dies dient auch dem Schutz vor einer Einschleppung invasiver Schädlinge wie der Tropilaelaps-Milbe oder dem Kleinen Beutenkäfer.

Grundsätzlich können die heimischen Imkervereine gerade Einsteigern in die Imkerei hilfreiche Unterstützung bieten. Wer sich Bienen anschafft oder neue Bienenstände einrichtet, muss dies verpflichtend dem Veterinäramt mitteilen.

Ein neues Merkblatt mit weiteren Informationen zu den tierseuchenrechtlichen Verpflichtungen zur Bienenhaltung sowie die Möglichkeit zur Online-Bestandsanzeige gibt es unter www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten unter dem Stichpunkt Amerikanische Faulbrut/Bienen.