Stadt Pohlheim weist auf gesetzliche Bestimmungen hin
Im Hinblick auf den Jahreswechsel bittet die Stadt Pohlheim um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwehrkskörpern und verweist auf gesetzliche Bestimmungen.
Laut Paragraph 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.
Pyrotechnische Gegenstände dürfen ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verstöße gegen diese Bestimmungen - vorsätzlich oder fahrlässig - können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.