Gebührenerhöhung ist seit 7. Februar in Kraft
Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises hat sich erhöht. Seit 7. Februar sind dafür 46 statt bislang 37 Euro fällig.
Dieser Preis gilt für Personen, die 24 Jahre und älter sind. Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger ist, muss statt 22,80 nun 27,60 Euro bezahlen. Ein vorläufiger Personalausweis kostet weiterhin zehn Euro und hat eine Gültigkeit von höchstens drei Monaten.
Das Bundesinnenministerium begründet die Gebührenerhöhung mit gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden. Nunmehr werde eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder ermöglicht.