In begründeten Fällen Briefwahl kurzfristig noch möglich
Das Stadtbüro der Stadt Pohlheim, Ludwigstraße 31, ist wegen der Kommunalwahlen am Samstag, 14. März, von 10 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag, 15. März, von 10 bis 15 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und wegen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung den Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können am Wahl-Sonntag bis um 15 Uhr einen Wahlschein (Briefwahl) beantragen. Dafür ist eine Unterschrift des Antragstellers auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben erforderlich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, muss die Berechtigung hierzu durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.
In folgenden Fällen können ebenfalls noch Wahlscheine ausgestellt und Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, 15 Uhr, ausgehändigt werden:
Wahlbriefe können am Wahlwochenende bis spätestens Sonntag, 15. März, 18 Uhr, in den Briefkasten der Stadtverwaltung Pohlheim, Ludwigstraße 31, eingelegt werden. Der Wahlvorstand eines allgemeinen Wahlbezirkes ist weder berechtigt noch verpflichtet, einen Wahlbrief entgegenzunehmen.