Novellierung der Hessischen Bauordnung macht einige Vorhaben leichter
Seit einer Änderung der Hessischen Bauordnung brauchen Bauverantwortliche in einigen Fällen keine Baugenehmigung mehr. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, den Wohnungsmangel zu bekämpfen und die Bauwirtschaft in Hessen zu unterstützen.
Naturschutzrechtliche Vorgaben müssen dennoch eingehalten werden – auch wenn es keine Kontrolle mehr durch die Bauaufsicht gibt. Damit das gelingt, unterstützt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen gemeinsam mit der Bauaufsicht Bauwillige: zum Beispiel mit einer übersichtlichen Artenschutz-Checkliste. Diese zeigt, welche Schritte notwendig sind, um Projekte zügig und rechtssicher zu planen. Denn die Bauherrschaft ist unverändert verpflichtet zu überprüfen, ob der Artenschutz durch ihr Vorhaben beeinträchtigt wird.
Ziel: Baukosten senken und Verfahren vereinfachen
Mit der Novellierung der Hessischen Bauordnung werden Rahmenbedingungen geschaffen, die Baukosten senken und Verfahren vereinfachen sollen. So ist es nun zum Beispiel einfacher, das Dachgeschoss oder die Scheune auszubauen oder einen Schuppen abzureißen. Außerdem wird künftig im unbeplanten Innenbereich, also in Ortschaften ohne Baubauungsplan, unter bestimmten Voraussetzungen keine Baugenehmigung mehr erforderlich. Das so genannte Freistellungsverfahren und die Abschaffung der Abbruchgenehmigung leisten einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau und damit auch zur schnelleren Schaffung von neuem Wohnraum.
Außerdem soll der Artenschutz im sogenannten Vollverfahren nicht mehr regulär geprüft werden. Bei derartigen Bauvorhaben reicht nun die eigenständige Prüfung der Bauleute auf mögliche naturschutzrechtliche Komplikationen. Für viele Vorhaben bedeuten die Neuerungen weniger Bürokratie, aber auch mehr Eigenverantwortung.
Checkliste und andere Hilfen online verfügbar
Zu den naturschutzrechtlichen Pflichten der Bauwilligen gehört die frühzeitige Prüfung, ob ein artenschutzrechtliches Gutachten erforderlich sein könnte. Dies ist etwa bei möglichen Fledermausquartieren oder vorhandenen Vogelnestern der Fall. Eine frühzeitige fachkundige Einschätzung kann Zeit sparen, Konflikte vermeiden und einen reibungslosen Ablauf des Bauprojekts unterstützen.
Zudem stellt der Landkreis online umfassende Hinweise bereit: von gesetzlichen Vorgaben über typische Tierquartiere in und an Gebäuden bis hin zu Merkmalen, an denen man das Vorkommen geschützter Tierarten erkennen kann.
Weitere Informationen zum Naturschutz bei Bauvorhaben: www.lkgi.de/artenschutz-und-vielfalt
Weitere Informationen zur Bauaufsicht und Baugenehmigungen: www.lkgi.de/bauaufsicht-und-baugenehmigungen