Der Freiwillige Polizeidienst ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die in über 100 hessischen Kommunen ausgeübt wird. Die Helferinnen und Helfer gehen auf Fußstreife und stehen den Menschen engagiert mit Rat und Tat zur Seite. Sie sollen die Präsenz der Sicherheitskräfte auf öffentlichen Straßen und Plätzen sichtbar erhöhen. Zudem fungieren sie neben der Polizei als Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger und werden von der örtlichen Polizei in Absprache mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingesetzt. So ist ihr Einsatz im Innenstadtbereich, an Bahnhofsvorplätzen, in Fußgängerzonen, im Umfeld von Schulen und Wohngebieten, an Seen oder bei Veranstaltungen, Festen und Märkten, denkbar.
Die Ausbildung der Helferinnen und Helfer übernimmt die Polizei. In 50 Unterrichtsstunden, die unter anderem die Themen Recht, taktisches Verhalten und Handhabung von Einsatzmitteln sowie psychologische Grundlagen umfassen, werden die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer auf ihren Dienst vorbereitet. Jede Polizeihelferin oder jeder Polizeihelfer kann maximal bis zu 20 Stunden im Monat eingesetzt werden. Sie erhalten eine blaue Polizeihelferuniform und werden mit Pfefferspray und einem Handy ausgerüstet. Die Freiwilligen Polizeihelfer stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ausbildung und Einsatzzeiten finden nur nach Vereinbarung innerhalb ihrer arbeitsfreien Zeit statt. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Aufgabe, wofür sie eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten.
Interessierte können sich bewerben, wenn sie zwischen 18 und 65 Jahre alt und gesundheitlich in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Ein Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung werden vorausgesetzt. Ebenso müssen sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Sie sollen nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen und jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Die Tätigkeit ist nicht an eine Staatsangehörigkeit gebunden. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund als Polizeihelferin oder Polizeihelfer sind daher ebenso möglich.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Hessischen Polizei www.polizei.hessen.de unter dem Suchbegriff "freiwilliger Polizeidienst" abrufbar.
Interessierte können ihre Bewerbungen, unter Angabe der gewünschten Kommune, beim Polizeipräsidium Mittelhessen, Polizeidirektion Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen oder per Mail an PD-GI.PPMH@polizei.hessen.de
einreichen oder sich direkt an die Kommunen in Gießen, Hungen, Heuchelheim, Pohlheim, Linden und Lollar wenden.
Guido Rehr, Pressesprecher
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