Stadt Pohlheim und Stadtwerke Gießen setzen Kooperation in Sachen Wärme fort

Um den weiteren Ausbau von Nah- und Fernwärme zu ermöglichen, haben die Stadt Pohlheim und die Stadtwerke Gießen (SWG) den dafür nötigen Wegenutzungsvertrag erneuert. Er berechtigt die SWG für die nächsten 20 Jahre, die dafür nötigen Leitungen auf dem Gebiet der Stadt Pohlheim zu verlegen.

Geht es um die Dekarbonisierung im Wärmesektor, lohnt es sich, über Nah- oder Fernwärmelösungen nachzudenken. Eben diese bieten die Stadtwerke Gießen schon in vielen Kommunen an – unter anderem in Pohlheim. Tatsächlich betreiben die SWG in fünf Stadtteilen Wärmenetze. Insgesamt erhalten aktuell mehr als 100 Wohnungen Wärme von den SWG. Auch die Stadt nutzt Fernwärme für verschiedene kommunale Einrichtungen, wie das Rathaus, Bürgerhäuser, Kindergärten oder Sporthallen.

In diesen bislang noch weitgehend eingeständigen Insellösungen Pohlheims schlummert ein großes Potenzial. „Sie können als Keimzelle für die weitere Erschließung mit Fernwärme dienen“, weiß Thomas Wagner, der bei den SWG für die Betreuung von Kommunen zuständig ist. Damit biete sich der Stadt ein Vorteil.

Wie alle Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss Pohlheim bis zum 30. Juni 2028 einen Kommunalen Wärmeplan vorlegen. In diesem dürfte Fernwärme eine maßgebliche Rolle spielen. „Die SWG haben ihr Wärme-Know-how immer wieder unter Beweis gestellt. Da ist es für uns nur konsequent, uns Fernwärme als echte Option zu erhalten“, erklärte Bürgermeister Andreas Ruck anlässlich der Vertragsunterzeichnung.

Fernwärme Alternative zur eigenen Heizungsanlage

Fernwärme bleibe auch nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes, dem Nachfolger des Gebäude-Energie-Gesetzes, eine echte Alternative zur eigenen Heizungsanlage, so die SWG. Denn auch das Gebäudemodernisierungsgesetz sehe einen sukzessiv steigenden Anteil regenerativer Energieträger bei der Wärmeerzeugung vor. Das bedeutet: Wer eine eigene Heizung betreibt, muss sicherstellen, dass sein System die entsprechenden Vorgaben zur jeweils gültigen Frist erfüllt.

Fernwärmekundinnen und -kunden müssen sich keine derartigen Gedanken machen. „Darum kümmern wir uns“, verspricht SWG-Vorstand Matthias Funk. Sein Vorstandskollege Andreas Hergaß ergänzt: „Selbstverständlich planen und betreiben wir unseren Anlagenpark so, dass er immer die geltenden Vorschriften einhält.“