Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ist wieder gestattet

Der Kreisausschuss hat die "Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern" vom 15. Juli 2026 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung betraf die Entnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Landkreis Gießen.

"Nach Überprüfung der Pegeldaten kann festgestellt werden, dass sich die Abflusssituation in den Gewässern innerhalb des Landkreises Gießen entspannt hat. Die Gewässer liegen mittlerweile überwiegend deutlich über dem Mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ). Diese Feststellung deckt sich auch mit Erkenntnissen aus den kürzlich getätigten Außenterminen an Gewässern. Vor diesem Hintergrund ist es aus wasserwirtschaftlicher und -rechtlicher Sicht vertretbar, die Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vom 15.07.2026 aufzuheben", heißt es in der Begründung.