Polizei nahm Kontrollen vor und klärte auf – Tipps für sicheres Fahren
Die Anzahl von E-Scootern im Straßenverkehr nimmt zu. Damit steigen auch die Unfallzahlen. Das Polizeipräsidium Mittelhessen kontrollierte im Rahmen einer Aktionswoche Fahrende und klärte sie auf.
Einsatzkräfte waren vor allem in innerstädtischen Bereichen unterwegs und im Umfeld von Schulen. Sie stoppten insgesamt 342 E-Roller. Die Zweiräder wurden dabei in Hinsicht auf eine ordnungsgemäße Zulassung, den technischen Zustand und mögliche Manipulationen überprüft.
Nicht nur die Verkehrstüchtigkeit der Personen auf den Rollern, sondern auch deren Alter standen im Fokus. Die gängigsten festgestellten Verstöße waren die verbotene Beförderung weiterer Personen, Handynutzung, mangelnder Versicherungsschutz sowie das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen.
Die Fahrt von zehn Kindern unter 14 Jahren wurde altersbedingt vor Ort beendet. Deren Eltern wurden verständigt, die Roller bis zur Abholung sichergestellt. Auch mussten zwei Personen mit zur Dienststelle. Dort führte ein Arzt Blutentnahmen durch, da sich bei den Überprüfungen der Fahrtüchtigkeit der Verdacht eines Drogenkonsums ergeben hatte. Dies stellt – ebenso wie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – eine Straftat dar.
Die Bilanz insgesamt: Die Beamten fertigten 19 Strafanzeigen an und leiteten 21 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Über 1.200 Euro Verwarngeld wurden bei der Ahndung geringer Verstöße direkt vor Ort erhoben.
Mindestens genauso wichtig waren die vielen Gespräche, welche die Einsatzkräfte mit den Kontrollierten führten. So klärten sie an Ort und Stelle über die Gefahren auf und appellierten, die Regeln einzuhalten und auf Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu achten.
E-Roller dürfen ohne eine Prüfung gefahren werden. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Es darf nur eine Person auf dem Roller stehen, das Befördern von weiteren Personen ist nicht erlaubt.
E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein, zudem müssen sie versichert werden, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Eine gesetzliche Helmpflicht existiert nicht. Manche Modelle werden speziell als "Kinder-E-Roller" zum Kauf angeboten. Diese unterliegen denselben Regeln.
Die Polizei möchte, dass alle möglichst sicher an ihr Ziel gelangen. Folgende Tipps helfen dabei:
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