Neue Zuschüsse für Digitalisierung und vereinseigene Sportstätten
Sportvereine im Landkreis Gießen können sich über zusätzliche finanzielle Unterstützung freuen. Künftig fördert der Landkreis unter anderem die Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie die Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportstätten.
Der Kreistag hat eine Anpassung der Sportförderrichtlinie beschlossen. Seit Ende 2024 wurden Förderangebote für Sportvereine und Schulen verständlich zusammengefasst und gleichzeitig neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Diese werden nun erweitert, um die Vereine noch gezielter bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Die Richtlinie sieht im Wesentlichen zwei Anpassungen vor. Hinsichtlich der Digitalisierung der Vereinsarbeit möchte der Landkreis helfen, den Verwaltungsaufwand für das Ehrenamt mit digitalen Lösungen zu reduzieren und interne Vereinsprozesse zu optimieren. Förderfähig sind die Anschaffung geeigneter Software und Hardware sowie entsprechende Schulungsmaßnahmen.
Zum anderen bezuschusst der Landkreis Erhalt, Sanierung oder Modernisierung vereinseigener Sportstätten einschließlich von Funktionsräumen. Vereine können dafür Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro erhalten.
Neu ist außerdem der Zuschuss für Vereine, die eigene Schwimmkurse für Kinder anbieten. Darüber hinaus werden bei einzelnen Förderungen die Förderhöchstsummen angehoben und der Mindestbetrag für die Anschaffung langlebiger Sportgeräte gesenkt.
Vereine können Fördermittel digital beantragen
Die Vereine können Zuschüsse vollständig digital über ein Online-Formular beantragen. Die aktualisierte Sportförderrichtlinie finden Vereine auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkgi.de/sport. Dort kann auch der digitale Förderantrag gestellt werden. Fragen rund um die Beantragung beantwortet Friederike Heinl vom Team Sport des Landkreises unter Telefon 0641 9390-1676 oder per E-Mail an sport@lkgi.de.