Veterinäramt des Landkreises erinnert an Impfpflicht
Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden kürzlich gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in Hühner- und Putenhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen weist auf die verpflichtende Impfung gegen diese Tierseuche hin.
Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende hochansteckende und anzeigepflichtige Krankheit wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet.
Impfungen in Hühner- und Putenbeständen überprüfen
„Wir bitten Geflügelhalter darum, die regelmäßigen Pflichtimpfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen“, sagt der zuständige Dezernent Christian Zuckermann. „Auch Hobbyhaltungen ab dem ersten Tier unterliegen dieser gesetzlichen Impfpflicht. Darüber hinaus empfehlen wir, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen dringend einzuhalten, um das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus zu senken.“
„Die Seuchenlage rund um die Newcastle-Krankheit in Europa ist aktuell sehr dynamisch“, erklärt Dr. Stefanie Graff, Leiterin des Veterinäramts im Landkreis Gießen. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte deutschlandweit 19 Ausbrüche in Beständen von sechs bis über 30.000 Tieren (Stand: 9.3.2026, 15 Uhr).
Häufig mit Geflügelpest verwechselt
Die Newcastle-Krankheit betrifft vor allem Hühner und Puten, gelegentlich auch andere Vogelarten. Aufgrund von Symptomen wie Legeleistungsrückgang, Durchfall, Atemnot oder Lähmungen wird sie häufig mit der ähnlich verlaufenden Geflügelpest verwechselt.
Die bekämpfungspflichtige Tierseuche verbreitet sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung. Wildvögel und Schadnager stellen insbesondere in Freilandhaltungen ein Risiko dar. Eine Infektion des Menschen ist sehr selten, aber möglich. Zumeist bleibt sie lokal auf eine Bindehautentzündung beschränkt.
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen. Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit sind zu finden unter www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#newcastle-krankheit.