Fachunternehmen kommt am 22. Juni nach Pohlheim

Die Stadt Pohlheim ist mindestens einmal jährlich gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit von Grabmalen auf ihren Friedhöfen überprüfen zu lassen. Eine Fachfirma nimmt daher am Montag, 22. Juni, die notwendigen Messungen vor.

Durch umstürzende Grabsteine können Personen erhebliche Verletzungen erleiden, die zum Teil sogar tödlich enden. Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für das Friedhofspersonal als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.

In diesem Jahr werden die Grabmale wieder durch ein Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft. Gemäß der Unfallverhütungsvorschriften muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 500 Newton belastet.

Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf nach Ansicht von Experten bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch dann die Grabsteine losgerissen würden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal zusätzlich gekennzeichnet. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. Der Stadt ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.

Die Überprüfung findet am Montag, 22. Juni 2026, wie folgt statt:

Friedhof Watzenborn-Steinberg:    13.00 Uhr

Friedhof Hausen:                            14.00 Uhr

Friedhof Garbenteich:                     14.20 Uhr

Friedhof Dorf-Güll:                          14:50 Uhr

Friedhof Grüningen:                        15:10 Uhr

Friedhof Holzheim:                          15:40 Uhr

Die Teilnahme an der Überprüfung wird den Nutzungsberechtigten bzw. den Friedhofsbesuchern freigestellt.