Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen
Hefte, Stifte und andere Schulmaterialien, das Mittagessen in der Schule oder eine Klassenfahrt: Mit dem Beginn eines neuen Schuljahres kommen auf Familien mit Schulkindern viele Ausgaben zu.
Der Landkreis Gießen macht deshalb auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aufmerksam. Es unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen und soll ihnen ermöglichen, bei Bildung, Kultur und Freizeit mitzumachen.
„Kein Kind sollte aus finanziellen Gründen außen vor bleiben. Wir möchten Eltern ermutigen, sich über mögliche Leistungen zu informieren, um ihrem Kind trotz knapper Kasse mehr zu ermöglichen“, sagt Frank Ide, der Sozialdezernent des Landkreises Gießen.
Welche Ausgaben können bezuschusst werden?
Über das BuT können unterschiedliche Leistungen unterstützt werden. Dazu gehört Schulbedarf mit bis zu 195 Euro im Jahr. Auch die Kosten für Mittagessen, Schulausflüge und Klassenfahrten sowie ein- oder mehrtägige Kita-Ausflüge können übernommen werden.
Ebenso ist finanzielle Unterstützung für Lernförderung bzw. Nachhilfe möglich. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für den Weg mit Bus oder Bahn zur Schule übernommen werden.
Unterstützung gibt es aber nicht nur für den Schulalltag. Auch für die soziale und kulturelle Teilhabe können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bis zu 180 Euro im Jahr erhalten. Das Geld kann beispielsweise für Vereine, Freizeiten oder Musikunterricht eingesetzt werden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe können in vielen Fällen sogar rückwirkend gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Familie seinerzeit Anspruch auf eine der folgenden Grundleistung hatte.
Wer kann Leistungen erhalten?
Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, deren Familien Grundsicherungsgeld (Leistungen nach SGB II), Sozialhilfe (Leistungen nach SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Darüber hinaus kann Unterstützung auch in weiteren Fällen infrage kommen – etwa für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, die keine der genannten Leistungen beziehen, sowie für junge Erwachsene bis 25 Jahre, die kein eigenes Einkommen haben und noch zur Schule gehen.
„Wir empfehlen Eltern und Erziehungsberechtigten, sich zu informieren, ob für ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket infrage kommen“, sagt Frank Ide. Wer unsicher ist, kann bei der Schule nachfragen oder direkt bei der richtigen Antragstelle.
Wo gibt es Informationen und Anträge?
Für Familien, die Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ist der Fachdienst Soziales und Senioren des Landkreises Gießen der zuständige Ansprechpartner; Telefon: 0641 9390-0; E-Mail: but@lkgi.de
Wer Grundsicherungsgeld (SGB II) bezieht, wendet sich an das Jobcenter Gießen, Telefon 0641 48016-0 oder über das Online-Angebot jobcenter.digital.
Alle Informationen, Anträge und Informationsblätter zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es auf der Internetseite des Landkreises Gießen unter www.lkgi.de/bildung-und-teilhabe oder unter www.jobcenter-giessen.de/but